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Anmeldung
Reifeprüfung Nebentermin
Reife- und Diplomprüfung
Reife- und Diplomprüfung: Wiederholung von Teilprüfungen
(SchUG):
Wurde die Beurteilung der abschließenden Prüfung mit "nicht bestanden" festgesetzt (§ 38 Abs.
3 Z 4 SchuG), so hat sich die/der PrüfungskandidatIn zum (nächsten „übrigen“) Nebentermin schriftlich anzumelden.
Negativ beurteilte Teilprüfungen sind innerhalb von höchstens drei Jahren abzuschließen.
Die Wiederholung ist, sofern im Folgenden nicht anders bestimmt wird, in der gleichen Art wie die ursprünglich
gewählte Prüfung abzulegen. Positiv beurteilte Teilprüfungen (schriftlich bzw. mündlich) bleiben bestehen.
Reife- und Diplomprüfung:
Haupttermin 2016
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